Kollektivtarif für Erzeugerstände auf den Messen
Wann gilt dieser Satz:
Die Möglichkeit, den Kollektivtarif zu nutzen, bieten wir ausschließlich für Organisationen wie beispielsweise Verkaufsorganisationen oder Markenorganisationen an, die für eine Gruppe von Gärtnern einen gemeinsamen Standplatz auf der Trade Fair Aalsmeer oder der Trade Fair Rijswijk einrichten möchten. Dies ist ein günstigerer Satz als der Standardsatz für einzelne Erzeuger.
• Diese Standfläche darf ausschließlich zur Werbung für die Erzeuger genutzt werden und nicht für andere Dienstleister, beispielsweise Dritte oder die Verkaufsorganisation selbst.
• Für jeden Stand gibt es einen (1) Ansprechpartner für die Standgestaltung und die finanzielle Abwicklung.
• Es gibt eine (1) Standnummer pro Stand mit dem Namen der Organisation. Es besteht die Möglichkeit, die teilnehmenden Gärtner unter derselben Standnummer in die Teilnehmerliste einzutragen.
• Wenn ein Standteilnehmer kein Mitglied, sondern Lieferant von Royal FloraHolland ist, muss mit dem Account Management von Royal FloraHolland Rücksprache gehalten werden, um die Bedingungen festzulegen, unter denen dieser Züchter an der Messe teilnehmen kann.
Sofern zulässig, wird für die m2 dieses Lieferanten der Tarifsatz +40 % gezahlt. Ist ein Züchter weder Mitglied noch Leiter, ist eine Teilnahme nicht gestattet.
• Ab 24 m2 ist der Standardstandbau inklusive. Auch eine Eigengestaltung durch externe Messebauer ist möglich.
• Für Stände ab 60 m2 ohne Standardstandbau gibt es einen Sondertarif. (Sie mieten nur blanke m2 und Strom, 1 kWh. Stromkapazität pro Erzeuger mit maximal 1 kWh pro 8 m2 Standfläche.)
• Bei der Anmeldung ist anzugeben, für welchen Erzeuger (mit Registriernummer) der Stand gewünscht wird.
• Der Steuersatz gilt nicht für Händler, die Produkte von Erzeugern auf eigene Rechnung und eigenes Risiko verkaufen. Es gilt hierfür der Tarif für Händler/Exporteure.
• Wenn sich herausstellt, dass der Kollektivpreis aufgrund von Tatsachen und/oder Umständen, die auf der Messe Aalsmeer/Rijswijk festgestellt wurden und/oder aufgrund anderer Umstände, falsch berechnet wurde, behält sich Royal FloraHolland das Recht vor, einen korrigierten Preis und Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen.
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